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LIMPTAR N Filmtabletten

von MCM KLOSTERFRAU Vertr. GmbH

  • Packungsgröße: 30 St
  • PZN: 04620395
  • Grundpreis: 0,94 € / 1 St3
Dieser Artikel ist rezeptpflichtig. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung bei Einreichung eines noch klassischen Rezepts erst nach Einreichen des original Rezepts versandt werden kann.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

28,11 €3

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Produkt

Informationen

Details
PZN04620395
AnbieterMCM KLOSTERFRAU Vertr. GmbH
Packungsgröße30 St
PackungsnormN1
DarreichungsformFilmtabletten
ProduktnameLimptar N 200mg
Monopräparatja
WirksubstanzChinin hemisulfat-2-Wasser
Rezeptpflichtigja
Apothekenpflichtigja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel im Ganzen mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach Art der Beschwerde und/oder Dauer der Erkrankung und wird deshalb nur von Ihrem Arzt bestimmt.

Überdosierung?
Es kann zu einer Vielzahl von Überdosierungserscheinungen kommen, unter anderem zu Hör- und Gleichgewichtstörungen, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Blutdruckabfall. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung:
Erwachsene1 Tablette1-mal täglichabends, nach der Mahlzeit
Höchstdosis: Eine Dosis von 2 Tabletten pro Tag sollte nicht überschritten werden.
Anwendungsgebiete
Das Arzneimittel darf nur angewendet werden, wenn durch andere Maßnahmen keine Linderung der Beschwerden erreichbar ist und behandelbare Ursachen ausgeschlossen wurden.
- Krampf der Skelettmuskulatur, insbesondere Wadenkrampf
Wirkungsweise
Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff reduziert das Ansprechen der Muskelzellen auf Reize durch zelluläre Botenstoffe. Dadurch verzögert sich das krampfartige Zusammenziehen von Muskeln oder Muskelgruppen im Bereich des Skeletts. Außerdem greift der Wirkstoff störend in das Erbgut und in den Stoffwechsel von Malariaerregern ein. Er blockiert dort die Herstellung wichtiger Eiweiß- und Zuckerverbindungen, so dass Wachstum und Vermehrung der Keime gehemmt werden. Darüber hinaus wirkt der Arzneistoff im menschlichen Körper fiebersenkend.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 Tablette
200 mg Chinin hemisulfat-2-Wasser
165,74 mg Chinin
+ Gelatine
+ Magnesium stearat
+ Cellulose, mikrokristalline
+ Siliciumdioxid, hochdisperses
+ Siliciumdioxid, gefällt
+ Carmellose natrium
+ Croscarmellose natrium
+ Calcium behenat
+ Talkum
+ Butylmethacrylat-Copolymer, basisches
+ Rizinusöl, raffiniert
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Glucose-6-Phosphat-Dehyrogenase-Mangel (Symptom: hämolytische Anämie)
- Nervenerkrankung mit Muskelerschlaffung (Myasthenia gravis)
- Tinnitus (Ohrgeräusche)
- Verletzung des Sehnervs
- Verminderter Kaliumgehalt im Blut (Hypokaliämie)
- Langsamer Puls (Bradykardie)
- Herzrhythmusstörungen
- Sehr schwere Herzschwäche (Herzinsuffizienz NYHA IV)
- Angeborene EKG-Veränderung mit Verlängerung von QT (Long-QT-Syndrom), auch in der Familiengeschichte
- EKG-Veränderung (verlängertes QT-Intervall), erworben

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel sollte in dieser Altersgruppe in der Regel nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.

Bei Seh- und Hörstörungen, vor allem bei Tinnitus, bei Herzrhythmusstörungen, spontanen Blutungen oder erhöhter Blutungsneigung, sowie bei Hautauschlag ist das Arzneimittel sofort abzusetzen.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Der Urin kann verfärbt werden.
- Vermeiden Sie übermäßige UV-Strahlung, z.B. in Solarien oder bei ausgedehnten Sonnenbädern, weil die Haut während der Anwendung des Arzneimittels empfindlicher reagiert.
- Vorsicht bei Allergie gegen Chinin und Chinidin!
- Vorsicht bei Allergie gegen Bindemittel (z.B. Carboxymethylcellulose mit der E-Nummer E 466)!
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Absatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem die Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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